Sonntag, 8. Februar 2009

Unangenehme Sache

Heute morgen bin ich meine übliche lange Runde (lt. GPS 28,5 Kilometer, aber Garmin hatte seine Satelliten erst, als ich schon halb durchs Wohnviertel da war) gelaufen. Um 7 klingelte der Wecker, um kurz vor halb 8 war ich auf der Piste.

Das Laufen allein war allerdings nicht die unangenehme Sache, sondern, dass mir gestern der Brief eines Inkasso-Büros ins Haus flatterte. Ich hatte ja mal hier davon erzählt, dass ich die Bestellung meiner Schlafcouch wenige Tage nach Vergabe des Auftrags durch mich storniert habe. Dass ich dafür, dass das Unternehmen (Möbelhändler) wahrscheinlich noch keinen Handschlag getan hatte, nun 25% Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages schuldig sein sollte, sah ich nicht so recht ein (bzw. tu's bis heute nicht) und stornierte vorsichtshalber nun meine Einzugsermächtigung.

Das dicke Ende: Die Inkasso-Firma schickt sich nicht nur an, den Gesamtbetratg der Einzugsermächigung (mehr als die 25% lt. AGB fällige Summe) "einzutreiben", sondern knöpft mir auch noch 20 Euro für einen Blick ins Telefonbuch (sprich schlampige und falsche Ermittlung meiner Adresse alias Telefonbuch-Adresse meiner Mutter) ab. Rein theoretisch-rechtlich nun ist all dies kein Problem. Ich schulde eigentlich niemandem mehr als (womöglich) die 25% + die 5 Euro angegebenen eigentlichen "Mahngebühren". Bloß: Wie dieses Recht bekommen? Die Differenz zwischen de eigentlich geschuldeten Betrag und dem geforderten ist nicht so groß, als dass ihre Einspraung ein Anwaltshonorar auf jeden Fall wettmachen würde. Und durch die ganze (womöglich auch nicht ganz rechtmäßige) Abtretung der Forderung an die Inkasso-Betrüger habe ich es außerdem mit 2 Gegnern zu tun, gegen die man im Fall des Falles womöglich auch noch einzeln vorgehen müsste.

Nun gut, ich ziehe dreierlei Konsequenzen:
1) Keine Käufe mehr bei der Möbelfirma
2) Bei jedem Kauf nachfragen, ob der Händler mit dem Anbieter elektronischer Zahlungsmittel (und von Inkasso) nzusammen arbeitet - und im Ernstfall sagen, dass ich Geschäftspartner mit derartigen Machenschaften nicht schätze und daher vom Kauf absehe.
3) Eine Rechtschutz-Versicherung abschließen, um bei derartigen Machenschaften künftig nicht mehr klein beigeben zu müssen.

Ach ja, und: Hoch lebe der Internet-Handel und hoch lebe IKEA, wo man Möbel sogar nach Benutzung noch problemlos zurückgeben kann.

Nun zahle ich Lehrgeld, mache meinen Frieden mit diese "Affäre" und werde demnächst noch mehr auf der Hut sein in dieser, unserer Bananenrepublik!

3 Kommentare:

Gerd hat gesagt…

Du Arme!
Ich finde es eine Frechheit wie sich manche gegenüber Ihren Kunden benehmen. Das Wort Kulanz ist in den meisten Geschäftsbereichen überhaupt nicht mehr vorhanden.
Ein Brief an die Geschäftsleitung mit den entsprechenden Meinungen wäre das wenigste was ich noch unternehmen würde.
Aber das interessiert warscheinlich auch niemanden wie ich bereits bei meinem Energieunternehmen erfahren musste.
Trotzdem noch einen schönen Sonntag!
Gruß Gerd

Die Erleberin hat gesagt…

@DiRo:
Die Frage ist, ob ich einen solchen Brief hinbekomme, ohne schlichtweg beleidigend zu werden. Jedenfalls ging es mir gestern richtig schlecht dabei, so viel Geld an jemanden zu überweisen, der darauf eigentlich kein Recht hat...

Cecile hat gesagt…

Rechtschutz ist auch jeden Fall ratsam. Jedoch mache dich vorher kundig, welche Versicherung gut ist. Meine ist leider nicht besonders, kann ich sie dir nicht weiter empfehlen. Ist wirklich super ärgerlich und ich glaube nicht, dass sie das dürfen. Man hat immer eine Frist einen Vertrag rückgängig zu machen.